Bin ich nun Buchführungspflichtig?

„Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Misslingen seine Gründe.“

Joachim Kaiser

Bin ich nun Buchführungspflichtig oder nicht?! Als Gründerin oder Gründer kommt diese Frage zwangsläufig: „Wozu dient die Buchführung?“. Bevor Sie mit der Buchführung starten, sollten Sie sich schlaumachen, welche Anforderungen Sie für die Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben benötigen. Hier kommt einiges auf Sie zu, aber wir helfen Ihnen, die Sorgen kleinzuhalten. Grundsätzlich leitet sich die Pflicht aus dem Handelsrecht und dem Steuerrecht ab. 

Prüfen Sie zuerst, ob Sie ein Unternehmer bzw. Kaufmann sind und ein Handelsgewerbe betreiben? Dann sind Sie nach §238 des Handelsgesetzbuch buchführungspflichtig. Kleingewerbetreibende bilden hier unter Umständen eine Ausnahme. Durch die Kleinunternehmerregelung 2022 ist eine neue Umsatzgrenze festgelegt worden. Ein Steuerberater kann hier im Zweifel eine Hilfestellung geben. 

Eine weitere gesetzliche Grundlage bildet die Gesellschaftsform. Hier sind Kapitalgesellschaften immer buchführungspflichtig. 

 

Unser Steuerrecht hat versucht, den Sachverhalt etwas einfacher zu gestalten und beschlossen, dass nur wer einen Gewinn vom mindestens 60.000€ oder ein Umsatz vom mehr als 600.000€ in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erwirtschaftet, zur Buchführung verpflichtet wird. Dennoch, diese Vereinfachung gilt nur für Einzelunternehmen und nicht für andere Unternehmensformen. Die Grundlage zur Buchführungspflicht bildet die Abgabenordnung nach §140 AO. Hiernach sind alle Gewerbetreibende buchführungspflichtig, die einen der beiden Grenzwerte überschreiten.

 

Sie erstellen Ihre Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) und melden diese dem Finanzamt. Außer Sie erfüllen einer der Voraussetzungen, dann sind Sie Buchführungspflichtig und müssen eine doppelte Buchführung betreiben. Auch wenn Sie eine EÜR betreiben, raten wir Ihnen, eine doppelte Buchführung durchzuführen. Unterjährig ergibt sich der Vorteil, dass Sie zum Beispiel Ihre Liquidität, also die Zahlungsfähigkeit, immer im Blick haben und genauer Planen können. 

Lassen Sie uns darüber unverbindlich sprechen.